Bedingungen für Seminare und Weiterbildungen (AGB)
Sie erkennen folgende Bedingungen mit Ihrer Anmeldung an:
1) Abschluss des Seminarvertrages
Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen (telefonischen) Anmeldung bieten Sie mir (Annett Petra Breithaupt) den Abschluss eines Seminarvertrages verbindlich an. Melden Sie mehrere TeilnehmerInnen an, haften Sie für deren Verpflichtungen aus dem Seminarvertrag mit. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn ich die Anmeldung schriftlich oder fernmündlich bestätige. Weichen Bestätigung und Anmeldung voneinander ab, bedeutet dies ein neues Angebot von mir. Bei Retreat-Reisen und ausgewählten Seminaren erhalten Sie bis 14 Tage vor Reise-/Seminarbeginn ein Informationsschreiben mit allen notwendigen Einzelheiten und Unterlagen. Sollten Sie bis 7 Tage vor Reise-/Seminarbeginn wider Erwarten kein solches Schreiben erhalten, so besteht Ihre Mitwirkungspflicht darin, mich umgehend zu benachrichtigen.
2) Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Seminars und aus den Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit meiner schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3) Rücktritt/Umbuchung
Sie können jederzeit vor Seminarbeginn zurücktreten, jedoch nur mit schriftlicher Erklärung. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei mir. Treten Sie ein Seminar nicht an und haben dies nicht zuvor schriftlich angekündigt, müssen Sie den Seminarpreis in vollem Umfang tragen.
Ansonsten gelten folgende Rücktrittskosten:
– bis 45 Tage vor Seminarbeginn: 20 % des Seminarpreises
– bis 7 Tage vor Seminarbeginn: 80 % des Seminarpreises
– danach: 100 % des Seminarpreises
4) Rücktritt seitens des Veranstalters
Ich behalte mir vor, Seminare abzusagen, falls eine erforderliche Mindestzahl von TeilnehmerInnen bis 8 Tage vor Seminarbeginn nicht zustande kommt. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Betrag in vollem Umfang zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
5) Teilnahmebedingungen
Sie sind dazu verpflichtet, mich von eventuellen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder Behinderungen zu unterrichten. Selbstverständlich werden die Angaben streng vertraulich behandelt. Bei einigen Seminaren ist es notwendig, dass Sie längere Zeit wandern können. Bitte lesen Sie hierzu die ausführlichen Detailbeschreibung und das Informationsschreiben nach erfolgter Anmeldung
6) Preis
Der angegebene Preis versteht sich für eine Person. Umsatzsteuer ist nach § 4 Punkt 21 UstG nicht ausweisbar.
Bei Anmeldung zu einer Retreat-Reise wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Seminarpreises fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 6 Wochen vor Seminarbeginn) ist sofort der gesamte Seminarpreis fällig. Bitte bezahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.
Gebühren für Wochenendseminare, Tagesseminare, Aura-Readings, Meditationskurse und ähnliches bringen Sie bitte in bar am Veranstaltungstag mit. Erfolgt die Bezahlung per Banküberweisung, muss das Geld bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn auf meinem Konto eingegangen sein. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei meiner Bank.
Meine Haftung als Veranstalter gegenüber dem/der SeminarteilnehmerIn auf Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Seminarvertrag ist auf den Seminarpreis beschränkt, soweit:
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder
b) der Veranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Beeinträchtigung oder Ausfall meiner Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht meinen vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.
7) Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von Annett Petra Breithaupt unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke